Pfarrer: Ludwig Schmidtborn
Bürgermeister Weber
Lehrer: Johann Adam Schmidt
Die Stimmung des Gemeinderaths bez. der Gemeinde ist durch heftige Opposition u. prozeßsüchtiges Vorgehen gegen die Pfarrei resp. gegen meine Person bezeichnet. Die zurückgewiesene u. gedemüthigte Demokratie will sich durch die Bewältigung des Pfarrers Genugthuung verschaffen. Meine Maßregeln – Ich entschließe mich jeden Prozeß aufzunehmen, zumal sich seit der Trennung der Verwaltung von der Justiz keine Regierung mehr durch fiskalische Verfügungen dazwischen legen kann. Der vom Gemeinderath durch alle Instanzen hindurch getriebene Prozeß um das freie Backlos wird für die Pfarrei gewonnen. Strittung während des ganzen Jahres um das Streulaub. Man verweigert das Loos für die Pfarrei, weil ich als Gemeindeglied ein Loos beziehe. Der Gemeinderath läßt jedoch den Prozeß deshalb schon bei der ersten Instanz fallen. Ich hatte indessen namhafte Küster, da meinem Gesinde angebliche Frevel beim Laubholen zur Last gelegt wurden, wobei das Forst- u. Amtspersonal den Uebelgesinnten Vorschub leistete.
Der endliche Beginn des schweren Prozesses wegen des hiesigen Pfarrbesoldungssatzes. Die ursprüngliche Rechtsausübung u. hergebrachte Observanz: Der Pfarrer läßt das von der Forstbehörde auf dem Stamm angewiesene Besoldungsholz (welches auf dem hiesigen Gemeindewald radicirt ist) auf seine Kosten d.h. durch die von ihm angestellten und bezahlt werdenden Leute hauen, u. bezieht dieses ihm nun zuständige Competenzholz in seiner Identität. Belang dieses Verhältnisses für die Sicherheit u. das Interesse der Pfarrei. Die theilweise Ungewißheit, welche durch die fiskalischen Bestimmungen des Forstedicts v. 1806 in dieses Verhältniß gebracht wurde: „ein bestellter Holzhackermeister soll die ganze Holzfällung im Accord übernehmen, und das Amt soll das gefällte Holz verwanden.“ Zunächst machte diese Bestimmung hier (u. auch auf anderen Pfarreien) keine Aenderung. Ich ließ mein Holz nach wie vor durch meine Leute hauen, u. in der amtlichen Verwandung (eine dem Centralisationssystem eigene Einrichtung) blieb mir dasselbe jedesmal zuständlich. Es geschah unterdessen eine Wirkung des fiskalischen Geistes – daß die Oberförster die spezielle Anweisung für die Pfarrei auf dem Stamm verweigerten; zuletzt unterblieb dieselbe. Dessen ungeachtet ging die Fällung durch meine Leute von statten; die Förster supplirten mitunter die Anweisung. Zu Anfang der 1830siger Jahre erhoben sich in der Mitte des Ortsvorstandes u. der Gemeinde Stimmen, welche verlangten, der Pfarrer solle aus dem gemeinheitlich gefertigten Holzschlag sein Besoldungsholz ---------, dergestalt, daß er sein Deputat von der ersten oder letzten Nummern der Reihenfolge empfange. (Ich ließ nämlich mein Competenzholz immer gut machen und setzen, was den Neid u. das Mißtrauen erregte.) Ein Oberförster machte mir unter Versicherung reeller Bedingung den Antrag, ihm die Auswahl u. Ueberweisung des Besoldungsholzes zu überlassen. Diese verschiedenen Begehrnisse u. Ansinnen hatten keine Folgen; ich begriff jedoch ihre letzten Consequenzen. Da die spezielle Anweisung – auf dem Stamm – unterlassen wurde, was endlich zu Collisionen führen mußte, und die tauglichen Leute, die ich über der Holzarbeit selbst beköstigte, mit der Zeit abgegangen waren, so geschah es seit Ende der 1830siger Jahre, daß ich im Gemeindeaccord mein Besoldungsholz fällen ließ und dasselbe aus der fertigen Fällung nach der besseren Qualität auszog. Es geschah dies gleichsam vertragsweise u. war ein tolerirter Zustand, unter Vorbehalt der Pfarrcompetenz. Ich lavirte. Ich sah ein, daß wenn der Bezug des Besoldungsholzes einmal von seiner positiven und natürlichen Basis losgerissen ward (da es nun einmal keine freie Lieferung ist, wie auf dem Filial, wo die Abgabe unbefangen u. eingewohnt u. das Quantum ohnehin gering ist) der Pfarrer aller möglichen Betrügereien u. Verkürzungen ausgesetzt sey. Einen Bruch aber suchte ich zu vermeiden, weil ich fürchtete, die fiskalischen Bestimmungen v. 1806 möchten im Fall eines Entscheids gegen die Pfarrei gekehrt u. angewendet werden, oder die büreaukratische Verwaltung möchte rücksichtslos verfügen, u. etwa dem Ortsvorstand oder dem Forstpersonal die Auswahl u. Ueberweisung des Pfarrbesoldungsholzes heimgeben. Für einen solchen Fall war ich entschlossen, auf die Pfarrcompetenz und bestandene Observanz zurückzugehen und dieselbe um jeden Preiß zu vertheidigen.
Im Jahre 1848 bezog ich das Holz nach dem bezeichneten Modus, der bisher beibehalten war; ich merkte aber in der aufgeregten Zeit, daß dieses Verhältniß von keiner weiteren Dauer sey. Dennoch ließ ich auch für 1849 das Holz wie bisher machen. Nachdem dieses Holz im December 1848 fertig geworden war, trat die neu errichtete Gemeinde auf, u. vertauscht einige Klafter von dem für die Pfarrei von mir designirten Holz. Ich rügte dieß, that jedoch keinen Schritt, weil an sich das Holz für Rechnung (im Accord) der Gemeinde gefällt war; ich beschloß aber, mich künftig genau an die Pfarrcompetenz zu halten und zweifelte kaum mehr an dem Erfolg, da die bisherige Landesregierung aufgelöst und die Justitz von der Verwaltung getrennt worden war. Ich ging also schon im Sommer 1849 das herz. Kirnisamt an, welches das Forstamt veranlaßte, das Pfarrbesoldungsholz für das Jahr 1850 auf dem Stamm anzuweisen. (Dasselbe war auch für die Pfarrei Strinz – Trinitatis geschehen; auf den anderen Pfarreien kam meines Wissens keine Strittung vor.) Das zugewiesene Holz ließ ich im December 1849 durch meine Leute fällen.
Kaum hatte das Holz im Januar 1850 die forstamtliche Controlle passirt, so bemächtigte sich der Gemeinderath desselben u. verwandete es zu Gemeindeloosholz; der Pfarrei überwies er anderes Holz aus der Fällung. (Angeblich wurde bei der Gemeinde darüber gelooßt und zum Schein der Unparteilichkeit ein Kirchenvorsteher gebraucht um im Namen der Pfarrei das Loos zu ziehen.)Ich nahm keine Notiz von dem überwiesenen Holz, sondern erhob sofort Klage auf Ersatz des entwendeten Holzes und auf völlige Schadloshaltung.
Der erste Gerichtstermin im Justitzamt zu Wehen, d. 5. März 1850. Der Gemeinderath, an der Spitze der Bürgermeister (selbst Mitglied des Kirchenvorstandes!) erklären, daß sie die Sache an einen Advocaten übertragen wollen. Das Amtspersonal räth mir deshalb, auch meinerseits eine solchen anzunehmen. Damit begann der Prozeß. Charakteristische Aeusserungen bei dieser Gelegenheit von Seiten des (nimis plumbei) Bürgermeisters: ich habe ja keine Axt mehr in den Wald tragen dürfen; es sey so ein Ding sich das Brod in die Hand zu schneiden (das Pfarrbesoldungsholz durch einen Dritten überweisen) zu lassen. Da ich nach Gestalt der Sache u. von vorne herein für meine Person (wegen Entwendung eines mir zuständlichen Objektes) die Klage anstellte, u. auch keine Anstalt traf, daß der Prozeß auf Kosten des Kirchenfonds geführt werde, so kam es, daß ich denselben auf meine Kosten betrieb. Daß der Kirchenvorstand die Pfarrei vertrete oder eine darauf bezügliche Pflicht habe, davon keine Rede. Schon vorhin hatte das Staatsministerium in eigener Weise auf den Rechtsweg verwiesen.
In meinem Verhältnis zum Kirchspiel u. zu den einzelnen Gemeindegliedern änderte der Prozeß nichts. Ich machte kein Aufheben von der Sache und vermied, wie ich auch in anderen Fällen u. Beziehungen gewohnt bin, jede Diskussion. Bei der Instruction des Prozesses stellte ich sogleich die Sache auf die Spitze u. bezeichnete als die gründliche Meinung u. Endabsicht des Gemeinderathes (woran nicht zu zweifeln), das Pfarrbesoldungsholz in seine Hand zu nehmen u. nach seiner Auswahl u. Bestimmung an den Pfarrer gegen Entrichtung des Hauerlohns zu überweisen, und zwar eventuell Holz von solcher Qualität, dessen Werth etwa die Kosten des Hauer- und Fuhrlohnes compensire. Hiernach ließ sich das Risiko der Pfarrei bemessen. Langsamer Gang des Prozesses. Im November war der Gemeinderath genöthigt, daß mir überwiesene u. während des Jahres im Wald sitzen gebliebene Holz für Rechnung der Gemeinde zu verkaufen. Am 28. Dec. war die erste Zeugenabhör: der Gemeinderath ließ die von ihm aufgerufenen Zeugen zum ewigen Gedächtnis vernehmen. Ich selbst hielt den Termin für meinen Sachwalter (Dr. Großmann in Wiesbaden) ab.
Während des Jahres wurden mehrere Predigerconferenzen im hiesigen Pfarrhaus abgehalten. Der Verlauf in Witterung u. Erträgnisse = ein gewöhnliches.