
Geschichte des Strinzer Wappens
Die Grundlage für das heutige Wappen bilden alte Siegel mit Ihren Abbildungen.
Die Gestalt der heiligen Margaretha, der Kirchenpatronin, nach der der Ort benannt ist, erscheint mit Ihrem Attribut, dem durch einen Strick gefesselten Drachen, auf dem alten Siegel: dem
S(IEGEL) DES FLECKENS STRINTZ SAN MARGARETE
von 1609 (Abdruck 1626) und dem
STRINZMARGRETHA AVROFF U(ND) LIEBACHER GERICHTSSIEG(EL)
von 1703 (Abdruck bis 1806, Siegelstempel erhalten, siehe unten) und dem im Laufe des 18. Jahrhunderts unbeholfen nachgeschnittenen
GERICHSTSSIEGEL LIBBACHER GRVND V(ND) STRENTS-MARGRETA
(Siegelstempel siehe unten).
Während Margareta mit der Linken die Fessel des Drachen hält, schultert sie mit der Rechten einen Palmzweig, und zu ihren Füßen steht der nassauische Löwenschild.
Die Gemeindesiegel seit 1816 enthalten kein Bild mehr.
Quelle: Hessisches WappenbuchEntstehungsgeschichte des heutigen Wappens
Am 17. Febr. 1969 beantragt der Bürgermeister von StM das Hess. Hauptstaatsarchiv in Wies-baden im Namen der Gemeinde Strinz-Margarethä 5 Wappenentwürfe, Größe nicht unter
18 x 2 cm, auf Rechnung der Gemeinde in Auftrag zu geben.
Am 07.03 erhält die Gemeinde einen Vorschlag, ausgearbeitet von dem Heraldiker Heinz Ritt aus Bad Nauheim. Kosten hierfür 120 DM.
Gemäß den Regeln der Heraldik (Wappenkunde) wurde auf die Darstellung der Figur der heiligen Margareta verzichtet und stattdessen ihr Attribut, der gefesselte Drachen, in den Vordergrund gestellt.
Die offizielle Wappenbeschreibung lautet:
„In Schwarz ein rotbewehrter silberner Drache, von einer aus dem linken Schildrand hervorragenden silbernen Hand mit rotem Ärmel an rotem Strick gehalten".
Das Wappen wurde von der Gemeinde akzeptiert, doch es gab Einspruch des Landratsamtes, mit der Begründung bei der Darstellung der Hand würde es sich um eine Männerhand und nicht um eine Frauenhand handeln.
Auf diesen Einspruch hin beschloss die Mehrheit der Gemeindevertretung auf die Hand zu verzichten und im Wappen lediglich den mit einem roten Strick gefesselten silbernen Drachen zu zeigen. Die Gemeindeverwaltung wurde daraufhin angehalten, nicht auf die Hand zu verzichten.
Begründung:
Eine Darstellung des Drachens bloß mit einem Strick würde unverständlich und sinnlos erscheinen; denn bei Weglassung der Hand, die hier für das Gute steht, würde das Böse, das durch den Drachen verkörpert ist allein das Wappenbild beherrschen. Vorgeschlagen wurde noch ggf. durch zusätzliche Darstellung eines Ringes oder Armreifes den Eindruck noch überzeugender zu vermitteln, dass es sich um eine Frauenhand handelt.
Aufgrund der zusätzlich entstehenden Kosten, hat man dann doch auf eine Veränderung des Entwurfes verzichtet.
Siegel und Stempel

Bei der Durchsicht älterer Dokumente fallen mir immer wieder diverse Stempel und Siegel aus Strinz-Margarethä auf. Diese gehören ebenfalls zur Geschichte des Ortes. Aus diesem Grund wurden diese hier zusammengetragen.
Gemeinde

Standesamt
























