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Strinz-Margarethä Chronik

Kapitel

Begriffsbestimmungen

3 Abschnitte der Ortschronik.

Wenn man die alten Schriften liest, stößt man immer wieder auf alte Begriffe, die einem den

Satzzusammenhang nicht mehr verstehen lassen. Nachfolgend werden einige dieser Begriffe erläutert, aufgeteilt nach Währungen und sonstige Begriffe.

Währungen

In der Chronik werden immer wieder die unterschiedlichsten Währungen aufgeführt. Hier führe ich einige Währungen und Ihre Herkunft auf.

Die Kleinstaaterei im Mittelalter führte dazu, dass eine Menge Währungen im Umlauf waren. Es war nicht immer einfach, die eigene Währung, wenn man in einen neuen Staat kam, umzurechnen.

Das Buch: „Dry facher Leitstern der Reisenden“ aus dem 17. Jahrhundert zeigt dies sehr Eindrucksvoll auf:

  • 1 Reichsthaler = 24 Groschen
  • 1 Groschen = 12 Pfennige
  • 5 Pfennige = 2 Heller
  • 1 Reichstaler = 4 7/2 Kopfstücke
  • 2 Kopfstücke = 4 Patzen
  • 1 Patzen = 4 Kreutzer
  • 1 Kreutzer = 4 Pfennige
  • 21. Groschen = 1 Gulden
  • 60 Groschen = 1 Neu Schock
  • 60 Kreutzer = 1 Alt Schock
  • 20 Groschen = 1 Alt Schock
  • 27 Groschen = 1 Dickthaler
  • 30 Groschen = 1 Rheinischer Gulden
  • Albus

Der Albus war eine seit dem Spätmittelalter in den Teilen des deutschen Reiches, vor allem im Rheinland, verbreitete Währung. Der Name Albus stammt aus dem Latein und bedeutet weiß. Wegen des höheren Silbergehalts differenzierte sich diese hellere Münze farblich von den anderen minderwertigen Münzen. Daraus resultierte der Name denarus albus (weißer Pfennig), Weißpfennig oder rheinischer Groschen.

Quelle: Wikipedia

Batzen/Patzen

Erstmals wurde der Batzen 1492 und in der Folge bis 1850 in Bern geprägt. Namensgeber soll nach Valerius Anshelm das Wappentier des Kantons sein, der Bär bzw. «Bätz», der auf der Rückseite der Münze aufgeprägt war. Die Herkunft des Begriffs ist aber nicht gesichert.

Der Wert eines Berner Batzens entsprach vier Kreuzern. Da der Gulden den Wert von 60 Kreuzer hatte, entsprach ein Batzen auch einem Fünfzehntel des Guldens. Später gab es auch «Grossi» (Dicke, d. h. Groschen) zu 5 Batzen.

Andere Orte der Alten Eidgenossenschaft und einige süddeutsche Staaten folgten bald dem Beispiel Berns. Der Batzen wurde zu einer weit verbreiteten Zwischenwährung zwischen den zahlreichen in Europa kursierenden großen und kleinen Silbermünzen. Da die süddeutschen Batzen zum Teil von sehr unterschiedlicher Güte waren, sprachen sich die Reichstage von 1522 und 1524 gegen diese Münzen aus. In Süddeutschland wurden sie noch bis 1536 geprägt, jedoch mit der Reichsmünzordnung 1559 verboten.

Quelle: Wikipedia

Flosin

1 Flosin = 1 fl = 1 Gulden

Gulden

Der Gulden bezeichnete ursprünglich eine Goldmünze, später aber auch eine Recheneinheit und eine Silbermünze. Daher unterscheidet man Goldgulden, Rechnungsgulden und Silbergulden.

Der Rheinische Gulden (lat.: florenus Rheni) war im Spätmittelalter die regionale Goldwährung im Geltungsbereich des Rheinischen Münzvereins. Der Gulden wird in der Chronik mit fl abgekürzt.

Solidus/Schilling

Der Solidus oder Aureus Solidus war eine römisch-byzantinische Goldmünze. Er wurde vom Kaiser Konstantin dem Großen im Jahr 309[2] an Stelle des Aureus als neue Nominale eingeführt und blieb ab dem 10. Jahrhundert als Histamenon und ab dem 11. Jahrhundert als Hyperpyron bis zur Eroberung von Konstantinopel (1453) länger als ein Jahrtausend im Umlauf. Im 5. und 6. Jahrhundert kursierten viele Millionen Solidi im gesamten Mittelmeerraum und darüber hinaus. Der Solidus war bis zum beginnenden 12. Jahrhundert die „Leitwährung“ für ganz Europa und des gesamten Mittelmeerraumes und wird auch als Euro des Mittelalters bezeichnet.

Quelle: Wikipedia

T(h)orn/Schilling

Bei einem Thorn handelt es sich um eine Währung aus dem 14./15. Jahrhundert.

Nachfolgend die Entstehungsgeschichte des Thorn:

Ein Bürger aus Thorn mit Namen Bernhard Schilling hat eine Preußische Silbermünze nach seinem Namen Schillinge geschlagen. Er hat aus einem Bergwerk Silber geschürft und weil es zu dieser Zeit in Preußen mit den Böhmischen und Polnischen Groschen große Schwierigkeit gab, so münzte derselbe Bernhard eine Münze, die er nach seinem Nahmen Schillingen nannte. Solch ein Schilling galt 6 Pfennige, sodass derselbe 60 eine Mark preußisch machte.

Quelle: Geschichte Thorns aus Urkunden, Dokumenten und Handschriften/1842

Sonstige Begriffe

Nachfolgend werden einige Begriffe aufgeführt, die man kennen muss, um die Inhalte dieser Strinzer Chronik zu verstehen.

Appellationsgericht

Ein Appellationsgericht, auch Berufungsgericht genannt, ist ein übergeordnetes Gericht, das über Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen nachgeordneter Gerichte urteilt, wobei diese zusammenfassend als Appellation bezeichnet werden.

Quelle: Wikipedia

Besthaupt

Besthaupt bedeutet, dass beim Absterben des Hausvaters, örtlich auch der Mutter, dem Herrn das beste oder zweitbeste Stück in Haus und Stall verfällt. Vielfach ist auch beim Tod des Hausherrn einfach ein monetärer Obolus zu zahlen.

Quelle: Wikipedia

Bete (Herbstbete)

Die Bede (Bete) ist im engeren Sinn eine erbetene, freiwillig geleistete Abgabe an den Grundherrn, aus der sich mitunter eine regelmäßig erhobene, auch landesherrliche Steuer entwickelte. Im weiteren Sinn steht Bede auch im Zusammenhang mit Geldern für kirchliche Zwecke.

Quelle: Wikipedia

Centgericht

Das Zentgericht ist ein mittelalterliches Gericht im südwest- und mitteldeutschen Raum. Der Name stammt von lateinisch centum „Hundert“. Ein Zentgericht, das Gericht einer Zent, ist also das Gericht einer Hundertschaft. Das Zentgericht bildeten Schöffen (oder Dingleute) unter Vorsitz eines Zentgrafen als herrschaftlichen Beamten. Der Bezirk eines Zentgerichts wird als Zent(e) oder Cent bezeichnet und umfasste meist zwischen zehn und dreißig Orte.

Quelle: Wikipedia

Dechant

Der Dekan oder Dechant ist in der römisch-katholischen Kirche der Vorsteher einer Gruppe von Priestern.

Quelle: Wikipedia

Eigenleute

Eigenleute ist ein Begriff in Bezug auf die Leibeigenschaft oder Eigenbehörigkeit und bezeichnet eine vom Mittelalter bis in die Neuzeit verbreitete persönliche Verfügungsbefugnis eines Leibherrn über einen Leibeigenen. Leibeigene (Eigenleute) waren zu Frondiensten verpflichtet und durften nicht vom Gutshof des Leibherrn wegziehen. Sie durften nur mit Genehmigung des Leibherrn heiraten und unterlagen seiner Gerichtsbarkeit. Meist waren Leibeigene auch Grundhörige, oft war der Grundherr zugleich der Leibherr des Bauern. Grundhörige bewirtschafteten Grund und Boden ihres Grundherrn und schuldeten ihm als Gegenleistung Naturalabgaben und Hand- und Spanndienste.

Quelle: Wikipedia

Gerechtsname

Die Gerechtsame ist eine veraltete Bezeichnung für eine Berechtigung, ein Nutzungsrecht, Privileg oder Vorrecht an etwas.

Gülte

Die Gült ist ein historischer Begriff aus dem mittelalterlichen Finanz- und Steuerwesen. Sie bezeichnete eine aus einem Grundstück an den Grundherrn zu zahlende Steuer, Abgabe, ein Pfand oder eine Geldrente und war vor allem im süddeutschen Raum gebräuchlich. Es wurde zwischen der Geldgülte (Zahlung in Geld) und der Fruchtgülte (Zahlung in Naturalien) unterschieden. Es existierten Abgabenregister als sogenannte Gültbücher. Einen zinspflichtigen Bauer nannte man Gültbauer, den Gläubiger den Gültherr. Die Gült als Grundpfand bewirkte eine Haftung durch das belastete Grundstück, nicht durch den Schuldner persönlich.

Quelle: Wikipedia

Kirspel

Kirspel (Kirchspiel) bezeichnet ursprünglich einen Pfarrbezirk, in dem die Ortschaften einer bestimmten Pfarrkirche und deren Pfarrer zugeordnet sind. Zum Kirspel StM gehörten neben Strinz-Margarethä auch Oberlibbach, Niederlibbach und Hambach.

Quelle: Wikipedia

Kirb – Kerb

Die Kirchweih bzw. das Kirchweihfest, in Deutschland meist mit regionalen Bezeichnungen wie Kirmes, Kerwe, Kerwa, Kärwa, Kirb, Kerb, Kerm oder Kilbi bezeichnet, wird seit dem Mittelalter als Fest anlässlich der jährlichen Wiederkehr des Tages der Weihe einer Kirche gefeiert. Der Tag der Kirchweihe hat in der jeweiligen Kirche den Rang eines Hochfests.

Quelle: Wikipedia

Lehen

Unter Lehen verstand man ein weltliches Gut, das der Eigentümer einem anderen zur Nutzung überließ. Das konnte sein: ein Stück Land (mit Gebäuden), ein politisches Amt, ein Recht (zu fischen, jagen, Steuern einzutreiben) oder andere Werte von erheblicher Dauer.

Der Eigentümer (Lehnsherr) gab dieses Lehen unter einer Bedingung, z. B. (gegenseitiger) Treue, in den zumeist erblichen Besitz des Berechtigten, der dadurch zum Lehnsmann wurde. Das Lehen beinhaltete ein ausgedehntes Nutzungsrecht an der fremden Sache, die zugleich zwischen dem Lehnsherren und dem Lehnsmann ein Verhältnis (wechselseitiger) Treue begründen und erhalten sollte.

Quelle: Wikipedia

Manngeld

Das Manngeld war im germanischen Recht das Sühnegeld. Bei einem Totschlag musste der Totschläger eine Entschädigung leisten, und zwar an diejenigen Angehörigen des Erschlagenen, die sonst die Blutrache bzw. die Fehde hätten ausüben müssen. Das Manngeld ging an die nächsten männlichen Verwandten des Geschädigten; gab es diese nicht, auch an Frauen. Manngeld wurde nicht nur auf Tötung angewandt, sondern auch auf andere Vergehen, wie z. B. Notzucht oder Verwundung.

Andere Bezeichnungen waren Wergeld, Friedegeld, Wiedergeld oder Mutsühne

Quelle: Wikipedia

Renthei

Behörde zur Verwaltung der grundherrlichen Einnahmen = Finanzbehörde

Quelle: Wikipedia

Salarii (Salär)

Ist ein Synonym für Arbeitsentgelt und Sold.

Quelle: Wikipedia

Terminei

Terminei und Terminieren (von lateinisch terminare „begrenzen“: mittellateinisch terminus „Gebiet, Bezirk“) sind Begriffe aus dem Bereich der mittelalterlichen Bettelorden. Gelegentlich findet sich dafür auch die Bezeichnung Kollektur.

Ein Terminierbezirk war ein bestimmtes, einem Kloster zugewiesenes Gebiet, in das Patres regelmäßig zum Predigen und zum Almosensammeln (zum Termin oder zum Terminieren) entsandt wurden.

Quelle: Wikipedia

Vogt / Vogtei

Besondere Bedeutung hatte die Funktion des Vogtes im kirchlichen Bereich. Im Mittelalter waren diejenigen Stände auf einen gegebenenfalls bewaffneten Schutz angewiesen, die selbst gar nicht oder nur beschränkt wehr- und fehdefähig waren. Das waren neben den Bauern die Geistlichen. Der Schutz spielte in der mittelalterlichen Welt eine bedeutende Rolle, da ein staatliches Gewaltmonopol nicht existierte und die Menschen ansonsten auf Selbsthilfe angewiesen gewesen wären.

Während des Früh- und Hochmittelalters wurden daher von vielen Geistlichen, Kirchen, Klöstern oder Stiften adelige Laien als Vögte eingesetzt, die sie in weltlichen Angelegenheiten vertraten (zum Beispiel vor Gericht), das Kirchengut verwalteten und ihnen Schutz und Schirm gewährten.

Quelle: Wikipedia

Wette

Die frühe Bezeichnung Wette hat ihren Ursprung im nordeuropäischen Sprachraum und geht vermutlich auf das Wort „widan“ für „binden“ zurück. Mit Begriffen wie „vadi, wadja, ved“ oder „wetti“ steht das mittellateinische „vadium“ bzw. „vadiatio“ in Verbindung. Diese Herleitung weist auf ein Rechtsgeschäft hin, durch welches eine Form von Verbindlichkeit begründet wurde. Die jeweilige Sache, die der Gläubiger dabei als Sicherheit erhielt, war ihm, wenn der Schuldner sie nicht oder nicht rechtzeitig wieder einlöste, verfallen bzw. „verwettet“

Quelle: Wikipedia