- Die Grafen von Idstein versuchen immer wieder die Ländereien des Kloster Bleidenstadt in Ihren eigenen Besitz zu bringen. Ein Konflikt dieser Art, der von Abt Heinrich nur vorübergehend beigelegt werden konnte, veranlasste das Kloster die Kurie in Rom anzurufen. Papst Lucius der III. erteilte daraufhin am 21. Februar 1184 dem Kloster den gewünschten Schutzbrief, in dem die Rechte und der Besitz ausdrücklich bestätigt wurden. Dies ist die erste urkundliche Erwähnung mit dem Ortsnamen "Strentzge minorem"
(siehe auch im Kapitel „Erste urkundliche Erwähnung).
1195 – 1197